Deutsche Frau wegen IS-Unterstützung über Gefangenenhilfe angeklagt

Susanne Bachmann
Susanne Bachmann
2 Min.
Eine Gruppe deutscher Gefangener aus Messines steht vor einem Gebäude unter einem klaren blauen Himmel, mit Text am unteren Bildrand.Susanne Bachmann

Aufrufe für inhaftierte IS-Mitglieder: Deutscher Sympathisant angeklagt - Deutsche Frau wegen IS-Unterstützung über Gefangenenhilfe angeklagt

Eine Deutsche ist wegen der Unterstützung des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) über eine Gefangenenhilfsinitiative angeklagt worden. Nadine D., die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll das Netzwerk, das sie als rp online betreibt, jahrelang betrieben haben, bevor sie im September vergangenen Jahres in Düsseldorf festgenommen wurde.

Laut Bundesanwaltschaft organisierte Nadine D. spätestens seit 2019 ein System zur Unterstützung inhaftierter IS-Mitglieder. Sie habe Anhänger aufgefordert, Briefe, Fotos und Solidaritätsbekundungen an Gefangene zu schicken, die mit der Gruppe in Verbindung stehen. Im Rahmen der Initiative wurden zudem fast 15.000 Euro an Spenden gesammelt, die an Häftlinge oder deren Familien weitergeleitet wurden.

Die Behörden nahmen sie im September 2024 in Düsseldorf fest. Seitdem sitzt sie in Haft. Die Anklage wirft ihr vor, einer ausländischen terroristischen Vereinigung materielle und ideologische Unterstützung geleistet zu haben.

Ihr Fall ist Teil einer breiteren Welle von Ermittlungen gegen ähnliche Aktivitäten in Deutschland. In den letzten fünf Jahren wurden rund 25 Personen oder Gruppen wegen der Unterstützung von Organisationen wie IS, Hamas oder Hisbollah strafrechtlich verfolgt. 2023 wurden im sogenannten Jerusalem-Verfahren neun Personen festgenommen, im vergangenen Jahr weitere fünf in Nordrhein-Westfalen.

Nadine D. erwartet nun ihren Prozess wegen des Vorwurfs, eine verbotene terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der deutschen Behörden, finanzielle und logistische Netzwerke mit Bezug zu extremistischen Gruppen zu zerschlagen. Bei einer Verurteilung droht ihr eine lange Haftstrafe nach den Antiterrorgesetzen.

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