Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz

Katarzyna Wirth
Katarzyna Wirth
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Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.Katarzyna Wirth

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz

Ein deutsches Gericht hat vorläufig verhindert, dass der Verfassungsschutz die gesamte politische Partei Alternative für Deutschland (AfD) als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" einstuft. Die Entscheidung setzt eine umstrittene Klassifizierung aus, die dem Staat umfangreiche Überwachungsbefugnisse gegenüber der politischen Partei ermöglicht hätte. Das Urteil erfolgte nach einer Klage der AfD, die die Einstufung als ungerechtfertigt zurückweist.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte den Status der politischen Partei im Mai 2025 verschärft und sie von einem "Verdachtsfall" zu einer "gesicherten" extremistischen Bestrebung hochgestuft. Diese Änderung hätte der Behörde erweiterte Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung über die Parteiaktivitäten gegeben.

Der Streit begann im Mai 2024, als das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die frühere Einstufung des BfV bestätigte, die die politische Partei als "Verdachtsfall für Rechtsextremismus" klassifiziert hatte. Ein Jahr später, im Juli 2025, stärkte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung. Im Mai 2025 ging das BfV noch einen Schritt weiter und stufte die gesamte politische Partei als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" ein.

Zuvor waren bereits mehrere Landesverbände der politischen Partei – darunter in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen – als "gesicherte rechtsextreme Gruppen" eingestuft worden. Keine andere politische Partei in Deutschland trägt derzeit diese Klassifizierung.

Am 26. Februar 2026 erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Es entschied, dass das BfV seine Einstufung und öffentliche Bekanntgabe des Extremismusvorwurfs gegen die politische Partei bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aussetzen muss. Das Urteil verhindert, dass die Behörde vorerst ihr vollständiges Überwachungsinstrumentarium gegen die politische Partei einsetzt.

Der Verfassungsschutz fungiert als Frühwarnsystem und soll Bedrohungen für die Demokratie erkennen. Zwar verfügt er über keine polizeilichen Befugnisse, doch seine Einstufungen können erhebliche politische und gesellschaftliche Folgen haben. Die Klassifizierung als "gesicherte extremistische Bestrebung" erlaubt der Behörde den Einsatz invasiverer Nachrichtendienstmethoden, was den Ruf und die Arbeit der politischen Partei beeinträchtigen könnte.

Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass die politische Partei vorerst nicht den strengsten Überwachungsregeln des BfV unterliegt. Der Fall wird nun in einem Hauptverfahren verhandelt, in dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Einstufung entscheiden wird. Bis dahin bleibt die politische Partei als "Verdachtsfall" und nicht als "gesicherte" extremistische Gruppe eingestuft.

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