Mordprozess: Angeklagter gesteht Messerangriff auf seine Frau – doch war es Notwehr?
Blanka JesselAussage im Mordprozess: Angeklagter berichtet von Angriff - Mordprozess: Angeklagter gesteht Messerangriff auf seine Frau – doch war es Notwehr?
Ein Mann, der wegen Mordes vor Gericht steht, hat eingeräumt, seine Frau erstochen zu haben, behauptet jedoch, sie habe ihn zuvor angegriffen. Bei dem Vorfall erlitt die Frau 32 Stichwunden im Oberkörper. Die Polizei wurde vom Angeklagten selbst nach der gewaltsamen Auseinandersetzung alarmiert.
Das Paar hatte sich vor der Tat über eine geplante Reise in die Niederlande gestritten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wütend wurde, weil seine Frau weiterhin Kontakt zu Freunden und Verwandten hielt. Die Spannungen eskalierten, bis er sie schließlich mit einem Küchenmesser tödlich verletzte.
Als die Beamten eintrafen, fanden sie den Angeklagten mit einer schweren Bauchverletzung vor. Die Ermittler nahmen zunächst an, er habe versucht, sich selbst zu verletzen. Seine Verteidigung argumentiert nun jedoch, die Wunde stamme von dem Angriff seiner Frau, bevor er sich zur Wehr gesetzt habe.
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen widersprüchliche Schilderungen des Geschehens in jener Nacht. Der Angeklagte gibt den Tod seiner Frau zu, besteht aber darauf, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen vertritt die Auffassung, die Tat sei vorsätzlich begangen worden – ausgelöst von seiner Weigerung, ihre Selbstständigkeit zu akzeptieren.






