21 March 2026, 20:30

Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen

Schwarze und weiße Anzeige für die Van Meter State Bank mit einem Mann im Anzug und Hut, mit Text, der die Dienstleistungen der Bank bewirbt.

Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen

Opfer des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten nun erste Entschädigungszahlungen über ihre Hausratversicherungen. Die Auszahlungen folgen auf den Raubüberfall im Dezember, bei dem unbekannte Täter mehr als 3.000 Schließfächer aufbrachen. Anwälte, die betroffene Kunden vertreten, haben unterschiedliche Summen erstritten – einige Geschädigte erhielten bis zu 250.000 Euro.

Der Coup ereignete sich Ende Dezember in der Filiale Sparkasse Gelsenkirchen-Buer, wo die Diebe über 3.000 Schließfächer im Tresorraum gewaltsam öffneten. Tausende Kunden sahen sich plötzlich mit Verlusten konfrontiert. Zwar ist jedes Schließfach mit einer Grundversicherung von etwa 10.300 Euro abgesichert, doch viele Opfer verfügten nicht über eine zusätzliche Hausratversicherung, die solche Diebstähle abdeckt.

Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier setzten für einen Mandanten rund 20.000 Euro durch. Gleichzeitig erreichte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Klienten insgesamt etwa 250.000 Euro. Im Durchschnitt erhielten die Geschädigten bisher etwas mehr als 22.000 Euro. Entscheidend für erfolgreiche Ansprüche war die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände.

Mittlerweile wurden zwei separate Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht. Ein erstes Güteverhandlungstermin ist für Juni angesetzt. Diese rechtlichen Schritte sind unabhängig von den eigenen Schließfachversicherungen der Bank.

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Die Entschädigungszahlungen bedeuten für die Betroffenen einen ersten Schritt in Richtung Wiedergutmachung. Dennoch fehlt vielen Opfern weiterhin ein ausreichender Versicherungsschutz, um ihre Verluste vollständig auszugleichen. Die anstehende Gerichtsverhandlung wird zeigen, ob über den Klageweg weitere Entschädigungen durchsetzbar sind.

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