21 March 2026, 18:33

Düsseldorfer Lehrerin wegen jahrelanger Schulleiter-Zulagen verurteilt

Zwei Personen sitzen sich an einem Tisch gegenüber, auf dem ein Hut und Papiere liegen, wobei eine Person die andere zu sprechen scheint, während im Hintergrund eine Tür und ein an der Wand angebrachtes Papier zu sehen sind.

Düsseldorfer Lehrerin wegen jahrelanger Schulleiter-Zulagen verurteilt

Lehrerin aus Düsseldorf wegen Betrugs verurteilt: Jahrelang unberechtigte Schulleiter-Zulagen kassiert

Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zulagen für Schulleiterinnen bezogen hatte. Das Gericht urteilte, sie hätte die Überzahlungen in Höhe von rund 31.300 Euro melden müssen. Nun muss sie das Geld zurückzahlen und eine Strafe von 11.200 Euro zahlen.

Die Pädagogin hatte zeitweise als kommissarische Schulleiterin gearbeitet, erhielt die höheren Bezüge jedoch noch lange, nachdem sie die Position aufgegeben hatte. Später behauptete sie, es habe sich um Nachzahlungen gehandelt, und gab zu, ihre Gehaltsabrechnungen selten geprüft zu haben. Als Beamtin war sie gesetzlich verpflichtet, die Behörden über den Fehler zu informieren.

Das Gericht sprach sie wegen Unterlassens der Aufklärung schuldig. Neben der Geldstrafe muss sie den vollen Betrag in monatlichen Raten von 500 Euro zurückerstatten. Zudem wurde die Einziehung der zu Unrecht erhaltenen Zahlungen angeordnet.

Offizielle Statistiken darüber, wie häufig ähnliche Fälle unter Schulleitungen in Deutschland vorkommen, gibt es nicht. Zwar existieren allgemeine Regelungen für den öffentlichen Dienst, doch spezifische Daten zu verspäteten Korrekturen von Überzahlungen bei Schulverantwortlichen liegen nicht vor.

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Der Fall zeigt die rechtlichen Pflichten von Beamten, ihre Bezüge selbst zu überwachen. Die Verurteilte muss die 31.300 Euro in festen Monatsraten zurückzahlen und zusätzlich die gerichtlich verhängte Strafe begleichen. Das Urteil unterstreicht die Konsequenzen, wenn finanzielle Unstimmigkeiten nicht umgehend gemeldet werden.

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