Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Susanne BachmannParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für seine Aktivitäten darstelle.
Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt errichtet werden, was Bedenken hinsichtlich Flugbeschränkungen und Sicherheitsrisiken aufwirft.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage den Flugbetrieb massiv einschränken und gefährliche Bedingungen für Piloten schaffen würde. Die Struktur zwinge sie, große Luftraumzonen zu meiden, was eine sichere Fortführung ihrer Aktivitäten nahezu unmöglich mache.
Das OVG stellte jedoch fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien – der Betrieb also nicht vollständig zum Erliegen komme. Seit 2018 wurden im Hochsauerlandkreis rund 20 weitere Windkraftanlagen genehmigt oder gebaut, was zu Flugbeschränkungen etwa im Rothaargebirge führte. Bereits jetzt sind mehrere Startplätze von Flugverbotszonen um bestehende Anlagen betroffen.
Letztlich urteilten die Richter, dass die neue Anlage das Überleben des Vereins nicht gefährde, und lehnten den Eilantrag ab.
Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparkprojekts. Der Verein muss nun mit weiteren Einschränkungen seines Flugbetriebs leben, da in der Region bereits mehrere Startplätze von ähnlichen Vorhaben betroffen sind. Das Urteil unterstreicht den Ausbau der Windenergie im Hochsauerland – trotz Widerstand seitens der Freizeitfliegerszene.






