30 March 2026, 12:34

Wildblumen pflücken: Wann es erlaubt ist – und wann nicht

Offenes Buch mit zwei Kaninchen, die auf einer Wiese mit Pflanzen umgeben sind, Text oben und unten.

Wildblumen pflücken: Wann es erlaubt ist – und wann nicht

Wildblumen oder Kräuter auf Wiesen pflücken – harmlos? Nicht immer! Was wie eine unschuldige Freizeitbeschäftigung wirkt, unterliegt strengen Regeln. Viele gehen davon aus, dass das Sammeln von Wildpflanzen generell erlaubt ist, doch das deutsche Recht setzt klare Grenzen, um Ackerland und Natur zu schützen. Oft kollidieren die Rechte von Wanderern und Haustierbesitzern mit den Interessen von Landwirten und dem Artenschutz.

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Nach Bundesrecht erlaubt die sogenannte Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz, kleine Mengen wild wachsender Pflanzen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen. Diese bundesweite Regelung gilt zwar in ganz Deutschland, wird jedoch von schärferen Landes- oder kommunalen Vorschriften außer Kraft gesetzt, sobald diese bestehen.

In Schleswig-Holstein ist das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich verboten. Andere Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen erlassen saisonale Beschränkungen, insbesondere während der Wachstumsphase. Landwirte sind auf diese Regelungen angewiesen, um Ernte- und Bodenschäden zu verhindern.

Wer beim Suchen nach Kräutern über Wiesen trampelt, kann Pflanzen zerstören und ganze Ökosysteme stören. Selbst wenn das Sammeln rechtlich zulässig ist, muss die Auswirkung auf die Natur bedacht werden. Auch Haustierbesitzer, die frisches Grün für ihre Tiere suchen, sollten sich vorher über lokale Bestimmungen informieren.

Im Zweifel ist es am sichersten, den Grundstückseigentümer um Erlaubnis zu fragen. Mit dessen Zustimmung ist das Pflücken in der Regel problemlos möglich. Ohne sie riskieren Sammler und Spaziergänger jedoch, gegen Gesetze zu verstoßen – besonders auf Privatgrund oder aktiv bewirtschafteten Flächen.

Die Regeln fürs Sammeln und Betreten von Wiesen variieren je nach Region und Jahreszeit. Zwar erlaubt das Bundesrecht das Entnehmen kleiner Mengen, doch oft haben Landes- und Kommunalvorschriften Vorrang. Wer Kräuter für sich oder seine Tiere sammeln möchte, sollte sich vorher über die geltenden Bestimmungen erkundigen, um Bußgelder oder Schäden an Ackerflächen zu vermeiden.

Quelle