21 April 2026, 04:40

Weihnachtsgeld 2024: Nur noch jeder Zweite erhält die Sonderzahlung – warum die Tarifbindung schwindet

Eine Liniendiagrammdarstellung der Löhne in den Vereinigten Staaten mit begleitendem erklärendem Text.

Weihnachtsgeld für alle - breite Spanne - Weihnachtsgeld 2024: Nur noch jeder Zweite erhält die Sonderzahlung – warum die Tarifbindung schwindet

Immer weniger Beschäftigte in Deutschland erhalten dieses Jahr ein Weihnachtsgeld. 2024 bekam nur noch die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sonderzahlung – ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren. Gleichzeitig geht auch die Tarifbindung im Land weiter zurück.

Der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Tarifvertrag fallen, sinkt kontinuierlich. Bundesweit profitieren derzeit nur noch 49 Prozent der Arbeitnehmenden von solchen Vereinbarungen. Nordrhein-Westfalen liegt mit 55 Prozent zwar noch an der Spitze, doch auch hier ist die Quote seit 2018 von 60 Prozent gesunken.

Die Höhe des Weihnachtsgelds variiert stark je nach Branche. Spitzenreiter ist die chemische Industrie mit bis zu 130 Prozent eines Monatsgehalts. Großzügig sind auch die Energiebranche, die Süßwarenindustrie, die Deutsche Bahn, Banken sowie der private Transportsektor, wo oft ein volles 13. Monatsgehalt gezahlt wird. Am unteren Ende der Skala liegt die Landwirtschaft mit nur 255 Euro.

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Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheiden die Arbeitgeber – meist auf Basis von Branchenvereinbarungen. In Nordrhein-Westfalen reichen die Beträge von 255 Euro bis zu 130 Prozent eines Monatslohns.

Durch den Rückgang der Tarifbindung erhalten immer weniger Beschäftigte garantierte Sonderzahlungen. Mit nur noch 52 Prozent der Arbeitnehmenden, die 2024 ein Weihnachtsgeld erhielten, deutet sich an, dass der Trend weiter nach unten geht. Die Unterschiede zwischen den Branchen bleiben eklatant: von bescheidenen Beträgen in der Landwirtschaft bis hin zu doppelten Monatsgehältern in der Chemieindustrie.

Quelle