10 February 2026, 20:20

Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta um Netznutzungsgebühren

Zwei Männer arbeiten an einem Server in einem Rechenzentrum, umgeben von Kabelregalen und einer Wand im Hintergrund.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta um Netznutzungsgebühren

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit darüber, ob Technologiekonzerne sich an den Kosten für die Telekommunikationsinfrastruktur beteiligen müssen. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall für künftige Fälle in der europäischen Debatte um eine "gerechte Kostenbeteiligung".

Der Konflikt begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte – obwohl das Unternehmen weiterhin deren Netz nutzte. Meta argumentierte, es gebe keinen rechtlich bindenden Vertrag, da Telekom ihre Dienstleistungen an eigene Kunden und nicht an Meta richte. Die Telekom hingegen strebte eine gerichtliche Bestätigung an, dass Netzbetreiber ein Anrecht auf Vergütung für den Transport von Datenverkehr haben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Telekom recht und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, erweiterte den Anspruch jedoch auf einen längeren Zeitraum. Durch diese Anpassung stieg die Endsumme auf rund 30 Millionen Euro. Die Richter wiesen Metas Einwand zurück, die Telekom besitze eine marktbeherrschende Stellung, und verwiesen darauf, dass Metas Tochterunternehmen Edge Network den Datenverkehr bei Bedarf auch über andere Anbieter hätte leiten können.

Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Initiative für eine "gerechte Kostenbeteiligung", bei der Telekommunikationsunternehmen von US-Techgiganten wie Meta, Google und Amazon verlangen, sich an der Finanzierung der Netzinfrastruktur zu beteiligen. Anfangs lehnten diese Konzerne solche Forderungen ab und argumentierten, die bestehenden Gebühren seien ausreichend. Bis 2025–2026 jedoch signalisierten einige Unternehmen – darunter Google – Bereitschaft zu freiwilligen Zahlungen, während Amazon in EU-Verhandlungen einstieg. Dieser Wandel spiegelt den wachsenden regulatorischen Druck und anhaltende Lobbyarbeit wider.

Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Deutsche Telekom Meta für die Netznutzung in Rechnung stellen darf, und stärkt die Position, dass Telekommunikationsanbieter einen Anspruch auf Entschädigung haben. Zwar ist der Streit zwischen den beiden Unternehmen damit beigelegt, doch die grundsätzliche Debatte über "Fair-Share"-Zahlungen zwischen US-Techfirmen und europäischen Telekommunikationsunternehmen bleibt ungelöst. Weitere rechtliche und politische Auseinandersetzungen sind zu erwarten, da Regulierungsbehörden klarere Regeln für die Infrastrukturfinanzierung anstreben.

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