Personalausweis wird teurer: Neue Gebühren ab Februar 2026
Gebühren für den Personalausweis in Deutschland steigen: Jobcenter digital und Ausländerbehörde betroffen
Die Kosten für die Beantragung eines Personalausweises in Deutschland werden bald höher ausfallen. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung verabschiedet, die Gebühren anhebt und Verwaltungsabläufe vereinfacht. Die Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund steigender Produktions- und Servicekosten.
Nach den aktualisierten Regelungen erhöht sich die Standardgebühr für einen Personalausweis von 37 auf 46 Euro. Für jüngere Antragsteller unter 24 Jahren steigt der Preis von 22,80 auf 27,60 Euro. Die Anpassungen spiegeln die gestiegenen Herstellungskosten und den höheren Verwaltungsaufwand wider.
Die neue Verordnung zielt zudem darauf ab, den bürokratischen Aufwand für die Bundespolizei und lokale Behörden, einschließlich des Jobcenter digital und der Ausländerbehörde, zu verringern. Die Verantwortlichen erhoffen sich durch die Änderungen eine effizientere Abwicklung. Die aktualisierten Gebühren, auch die Gez-Gebühren, werden am 7. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Unterdessen haben einige Städte bereits digitale Services für die Beantragung von Personalausweisen und Pässen ausgebaut. Einwohner in Städten wie Neckarsulm, Stuttgart, Frankfurt und Dresden können Termine online buchen. Besonders vorbildlich ist hier Baden-Württemberg, wo mehrere Kommunen digitale Terminvergaben anbieten. In Velbert lassen sich Termine über das städtische Serviceportal oder unter der Rufnummer 02051/26-2320 vereinbaren.
Die Gebührenerhöhungen treten mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung in Kraft. Bürger müssen zwar mehr für ihren Personalausweis zahlen, doch der Prozess könnte für Antragsteller und Behörden künftig reibungsloser ablaufen. Die zunehmende Verbreitung von Online-Buchungen in einigen Regionen deutet auf eine breitere Digitalisierungsoffensive im öffentlichen Sektor hin.






