05 February 2026, 09:18

Laserangriff auf Hubschrauberpilot in Willich: Behörden ermitteln wegen gefährlicher Straftat

Ein militärisches Helikopter in der Luft, das eine Rakete abfeuert, die Rauch und Feuer ausstößt, mit Text in der unteren linken Ecke.

Laserangriff auf Hubschrauberpilot in Willich: Behörden ermitteln wegen gefährlicher Straftat

Hubschrauberpilot in Willich durch Laserangriff geblendet

Am Montagabend ist ein Hubschrauberpilot über Willich von einem Laserstrahl gezielt angegriffen worden. Der Vorfall, der sich in der Nähe der Neustraße und des Brockelswegs ereignete, wird nun als schwere örtliche Straftat untersucht. Die Behörden gehen davon aus, dass das Licht von einem Handlaser ausging, der vom Boden aus auf das Luftfahrzeug gerichtet wurde.

Der Angriff ereignete sich gegen 19:10 Uhr am 3. Februar 2026. Der Pilot, der sich auf eine Landung bei Seitenwind vorbereitete, wurde plötzlich von einem intensiven Lichtstrahl geblendet. Nach wenigen Sekunden erlosch die Lichtquelle, sodass die Besatzung die Kontrolle zurückgewann und ohne weitere Probleme landen konnte.

Laserangriffe auf Flugzeuge nehmen dramatisch zu In den vergangenen Jahren haben sich Attacken mit Lasern auf Luftfahrzeuge stark gehäuft. Zwischen 2021 und 2025 registrierten Behörden bundesweit rund 1.200 solche Vorfälle. Allein 2023 verzeichnete die Bundespolizei Luftsicherheit etwa 300 Fälle – besonders betroffen waren Großflughäfen wie Frankfurt und München.

Die Polizei stuft den jüngsten Vorfall als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr ein, eine Straftat, die mit schweren Konsequenzen geahndet wird. Die Ermittler rufen nun Zeugen auf, sich zu melden. Wer in der Gegend verdächtige Aktivitäten beobachtet hat, wird gebeten, sich umgehend an die Verkehrspolizei zu wenden.

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um die Verantwortlichen zu identifizieren. Laserangriffe stellen eine erhebliche Gefahr für die Flugsicherheit dar, da sie bei Piloten zu vorübergehender Erblindung oder Desorientierung führen können. Täter müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Luftsicherheitsgesetz rechnen.

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