Gericht stoppt Werbe-Mails an LinkedIn-Kontakte ohne explizite Zustimmung
Susanne BachmannGericht stoppt Werbe-Mails an LinkedIn-Kontakte ohne explizite Zustimmung
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat die rechtlichen Risiken beim Versand unaufgeforderter Werbe-E-Mails an LinkedIn-Kontakte präzisiert. Die Entscheidung bestätigt, dass eine LinkedIn-Verbindung allein keine Einwilligung für werbliche Ansprachen darstellt. Unternehmen müssen nun strengere Vorgaben beachten, um kostspielige Strafen nach deutschem Recht zu vermeiden.
Das Gericht urteilte am 20. November 2025, dass Unternehmen nicht automatisch von einer Einwilligung für Werbe-E-Mails ausgehen dürfen, nur weil jemand als LinkedIn-Kontakt geführt wird (Az. 23 C 120/25). Nach § 7 UWG kann bereits das Versenden unaufgeforderter Werbung – selbst an generische Adressen wie info@ oder kontakt@ – Abmahnungen zur Folge haben. Empfänger können Unterlassungsansprüche geltend machen und die Erstattung von Anwaltskosten verlangen, selbst bei einmaligem Verstoß.
Das Urteil ließ offen, ob eine direkte LinkedIn-Verbindung eine stillschweigende Einwilligung für Nachrichten über die Plattform selbst bedeuten könnte. Nach deutschem Recht bleibt jedoch eine ausdrückliche, vorherige und dokumentierte Einwilligung für jede Form von Werbekontakt zwingend erforderlich. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei der Kommunikation mit Bestandskunden oder im Rahmen von Nachfassaktionen nach einem Kauf.
Neben den UWG-Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO – etwa durch die Verarbeitung von Kontaktdaten ohne Einwilligung – Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zwar wird E-Mail-Spam als weniger schwerwiegender Verstoß eingestuft, dennoch können Datenschutzbehörden Sanktionen verhängen. Das Gericht betonte zudem, dass Unternehmen vor unzumutbaren Werbebelästigungen durch § 7 UWG geschützt sind, und unterstrich damit die Notwendigkeit einer transparenten Einwilligungsverwaltung.
Die Entscheidung macht deutlich, wie entscheidend eine nachweisbare Einwilligung vor dem Versand von Werbe-E-Mails ist. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie sowohl die Vorgaben des UWG als auch der DSGVO einhalten, um rechtliche Schritte, Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Andernfalls drohen Widersprüche, Sanktionen und finanzielle Konsequenzen – selbst bei geringfügigen Verstößen.






