02 February 2026, 19:14

Gericht hebt jahrzehntealtes Einreiseverbot für Ex-Guantánamo-Häftling Mohamedou Ould Slahi auf

Ein altes Buch namens 'Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791' mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, mit handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.

Gericht hebt Einreiseverbot für Mann aus 'The Mauritanian' auf - Gericht hebt jahrzehntealtes Einreiseverbot für Ex-Guantánamo-Häftling Mohamedou Ould Slahi auf

Ein deutsches Gericht hat ein jahrzehntealtes Einreiseverbot gegen Mohamedou Ould Slahi, einen ehemaligen Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay, aufgehoben. Das Urteil ermöglicht es dem in Mauretanien geborenen Schriftsteller, der inzwischen EU-Bürger ist, nach Jahren rechtlicher Beschränkungen nach Deutschland zurückzukehren. Slahi drohte erstmals 2000 die Abschiebung aus Deutschland, nachdem er wegen Sozialleistungsbetrugs schuldig gesprochen worden war. Später verbrachte er 14 Jahre in US-Gewahrsam im Lager Guantánamo Bay – von 2002 bis 2016 –, ohne jemals angeklagt oder vor Gericht gestellt worden zu sein. Seine Inhaftierung dort hatte keinen direkten Einfluss auf sein deutsches Rechtsverfahren, das sich ausschließlich auf das alte Einreiseverbot bezog.

Am 2. Januar 2026 erklärte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen das Verbot für rechtswidrig. Der 18. Senat des Gerichts in Münster hob das Einreiseverbot auf, da Slahi inzwischen die niederländische – und damit die EU-Staatsbürgerschaft – erworben habe. Dieser Status, so die Richter, mache etwaige Bedenken hinsichtlich möglicher Terrorgefahren in diesem Verfahren gegenstandslos.

Slahi, der heute als Schriftsteller und Autor tätig ist, reist regelmäßig durch Europa, um seiner Arbeit nachzugehen. Seine Memoiren Tagebuch aus Guantánamo wurden 2021 unter dem Titel The Mauritanian verfilmt. Er strebte eine Rückkehr nach Deutschland an, da er familiäre Bindungen in die rheinische Region Nordrhein-Westfalens hat.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bleibt möglich, angesichts der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Falls.

Die Entscheidung beseitigt eine langjährige Hürde für Slahi und ermöglicht ihm erstmals seit über 25 Jahren die Einreise nach Deutschland. Seine EU-Staatsbürgerschaft spielte eine zentrale Rolle in der gerichtlichen Begründung und verdrängte frühere Bedenken, die zu seiner Ausweisung geführt hatten. Sollte Revision eingelegt werden, könnte der Fall jedoch noch einmal überprüft werden.