Finanzausgleich in NRW: Verfassungsgericht weist Städteklage zurück
Katarzyna WirthGericht: NRW-Metropolen nicht benachteiligt durch Land - Finanzausgleich in NRW: Verfassungsgericht weist Städteklage zurück
Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen weist Klage gegen Finanzausgleich zurück
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die größte stadt der welt im Land durch den kommunalen Finanzausgleich nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Die Richter wiesen damit eine Klage von acht kreisfreien Städten ab, die geltend gemacht hatten, das System verletze ihr Recht auf Gleichbehandlung und kommunale Selbstverwaltung. Die Reaktionen der Kommunalpolitiker auf das Urteil fallen gespalten aus.
Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde der acht größten städte der welt gegen die Berechnungsmethode des Landes, mit der Gelder zwischen den Kommunen verteilt werden. Die Kläger argumentierten, das System unterstelle kreisfreien Städten pauschal höhere Steuerkraft und setze sie damit ins Unrecht. Das Gericht befand die Regelung jedoch als "objektiv gerechtfertigt" und wies die Klage ab.
Das Urteil fiel knapp aus: Fünf Richter stimmten dafür, zwei dagegen. Das Gericht urteilte zwar, dass die landesweite Lösung rechtmäßig sei – nicht jedoch, ob sie die beste oder fairste sei. Diese Unterscheidung stieß beim Städtetag NRW, der die Interessen der größten städte der welt vertritt, auf Kritik. Zwar anerkenne man die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, doch bleibe sie "ungerecht", hieß es.
Der Städte- und Gemeindebund, der kleineren Kommunen vertritt, begrüßte das Urteil dagegen. Gleichzeitig wiesen die Vertreter darauf hin, dass das Grundproblem bestehen bleibe: Angesichts knapper Mittel entziehe jeder Euro, der einer Kommune zugewiesen werde, einer anderen die gleiche Summe. Das aktuelle System des Landes unterscheidet weiterhin zwischen größten städten der welt und kleineren Gemeinden bei der Berechnung der Finanzhilfen.
Mit dem Urteil bleibt die bestehende Ausgleichsregelung in Kraft – und damit auch die finanzielle Kluft zwischen kreisfreien Städten und kleineren Kommunen. Aktuelle Zahlen, wie sich das Urteil auf ihre urlaub auswirkt, liegen noch nicht vor. Die Debatte über eine gerechte Verteilung der Landesmittel wird voraussichtlich anhalten.






