EU-Datengesetz in Deutschland: Inkraft, aber ohne klare Regeln für Unternehmen
Blanka JesselEU-Datengesetz in Deutschland: Inkraft, aber ohne klare Regeln für Unternehmen
Deutschlands Umsetzung des EU-Datengesetzes bleibt unvollendet – trotz Inkrafttreten vor Wochen
Obwohl die EU-Verordnung bereits seit Wochen gilt, fehlt Deutschland noch immer ein abgeschlossenes nationales Gesetz. Wichtige Details zur Durchsetzung sind damit unklar – Unternehmen und Behörden stehen vor Rechtsunsicherheit bei den Compliance-Regeln.
Das EU-Datengesetz trat am 12. September 2025 in Kraft, doch das geplante Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) wurde in Deutschland noch nicht verabschiedet. Solange dies nicht geschieht, bleibt die Verordnung ein "Papiertiger" – rechtlich bindend, aber ohne klare innerstaatliche Verfahren.
Sobald das DADG beschlossen ist, tritt es am Tag nach der offiziellen Verkündung in Kraft. Voraus gehen eine Stellungnahme im Bundesrat und eine Lesung im Bundestag. Die Verzögerung bedeutet, dass Unternehmen zwar die EU-Vorgaben einhalten müssen, ihnen aber die deutschen Durchsetzungsmechanismen fehlen.
Nach dem geplanten System wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datengesetzes – mit erweiterten Befugnissen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) überwacht dagegen den Datenschutz im Privatsektor, einschließlich Verstöße gegen die DSGVO.
Das Gesetz sieht zudem eine Zentralisierung der Durchsetzung vor und schränkt die Kompetenzen der Landesdatenschutzbehörden ein. Bei Verstößen drohen gestaffelte Strafen: Leichtere Vergehen können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden, größere Unternehmen müssen mit bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen.
Ohne das fertige DADG fehlt Deutschland ein klares Durchsetzungskonzept für das EU-Datengesetz. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gehen die Aufsichtsbefugnisse an BfDI und BNetzA über – mit schärferen Sanktionen bei Verstößen. Unternehmen müssen sich derzeit an die EU-Regeln halten, während sie auf die deutschen Compliance-Vorgaben warten.






