12 February 2026, 15:38

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei verdächtiger Grenzüberquerung in Aachen

Ein Polizeiwagen, der auf der Seite einer Straße vor einem Gebäude mit Fenstern, Laternenmasten, Schildern, einer Fahne, Bäumen und einem Müllcontainer im Vordergrund geparkt ist, unter einem bewölkten Himmel.

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei verdächtiger Grenzüberquerung in Aachen

Bundespolizei in Aachen beschlagnahmt über 59.000 Euro bei Routinekontrolle

Bei einer routinemäßigen Überprüfung am Dienstag konfiszierte die Bundespolizei in Aachen zwei Männern mehr als 59.000 Euro in bar. Das Duo war über die Autobahn A4 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Beamte hielten das Fahrzeug an, nachdem sie Unstimmigkeiten in den Papieren und im Verhalten des Fahrers bemerkt hatten.

Der 38-jährige deutsche Fahrer konnte keinen gültigen Führerschein vorlegen, sondern nur eine deutsche Fahrerlaubnis. Auch sein Beifahrer verfügte nicht über die erforderlichen Ausweisdokumente für die Grenzüberquerung. Bei der Befragung machten beide widersprüchliche Angaben zum Herkunftsort des Geldes und behaupteten zunächst, es stamme aus Spielgewinnen.

Ein Drogen-Schnelltest bei den Männern schlug positiv an. Ihre unklaren Aussagen weckten weitere Zweifel, insbesondere als sie nach dem Mitführen verbotener oder deklarationspflichtiger Gegenstände gefragt wurden. Die Zollbehörden sicherten das Geld später im Rahmen eines Freigabeverfahrens.

Der Fall wurde an die Gemeinsame Finanzermittlungsstelle zur weiteren Prüfung übergeben. Die Ermittler untersuchen die Herkunft der Gelder, da die Erklärungen der Männer als unglaubwürdig eingestuft wurden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Stand 12. Februar 2026 liegen keine weiteren Informationen zu möglichen nächsten Schritten der Zentralen Ermittlungsstelle für Finanz- und Steuerstrafsachen der Polizei NRW vor. Auch über eine mögliche Zusammenarbeit mit internationalen Behörden wie Interpol oder niederländischen Stellen wurde nichts bekannt.

Das beschlagnahmte Bargeld bleibt vorerst unter zollamtlicher Kontrolle, während die Ermittlungen andauern. Die Behörden haben noch nicht mitgeteilt, ob Anklage erhoben oder zusätzliche Beweise sichergestellt wurden. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, grenzüberschreitende Finanzströme zu überwachen und die Einhaltung von Meldepflichten durchzusetzen.