BGH erlaubt Vodafone die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa
Susanne BachmannBGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH erlaubt Vodafone die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa
Bundesgerichtshof bestätigt Vodafones Weitergabe von Kundendaten an die Schufa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Praxis von Vodafone für rechtmäßig erklärt, Kundendaten an die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, weiterzugeben. Das Urteil folgt auf eine Klage einer Verbraucherschutzorganisation, die sich gegen die Art und Weise der Identitätsprüfung durch den Mobilfunkanbieter vor Oktober 2023 richtete. Im Mittelpunkt des Streits standen Fälle, in denen Kunden falsche Angaben machten oder mehrere Verträge abschlossen, um an teure Smartphones zu gelangen.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Vodafone verklagte. Die Organisation argumentierte, die Übermittlung persönlicher Daten an die Schufa zur Identitätsprüfung sei unzulässig. Vodafone verteidigte das Vorgehen mit dem Hinweis, es sei notwendig, um Betrug zu verhindern.
Bis Oktober 2023 leitete das Unternehmen bei Abschluss von Mobilfunkverträgen mit monatlicher Rechnung routinemäßig Kundendaten an die Schufa weiter. Untersuchungen hatten ergeben, dass einige Personen Schwachstellen ausnutzten, indem sie falsche Identitäten angaben oder in kurzer Zeit mehrere Verträge abschlossen. Ihr Ziel: Hochwertige Smartphones zu erwerben, ohne die vollen Kosten zu tragen.
In seiner Entscheidung gab der BGH Vodafone recht. Das Gericht erkannte an, dass das Unternehmen durch betrügerische Verträge erhebliche finanzielle Risiken trage. Die Datenweitergabe sei daher gerechtfertigt, um sich vor solchen Verlusten zu schützen.
Das Urteil bestätigt, dass Vodafones Vorgehen bei der Identitätsprüfung bis zur Policy-Änderung Ende 2023 rechtlich einwandfrei war. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, ob die Entscheidung auch andere deutsche Telekommunikationsunternehmen betrifft. Der Fall zeigt die anhaltende Gratwanderung zwischen Betrugsprävention und dem Schutz von Kundendaten in der Branche.






