Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Höxter-Campus der TH OWL
Die Pläne zur Schließung des Höxter-Campus der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) sind vorerst gestoppt worden. Ein gerichtlicher Eilbeschluss hat den Vorschlag der Hochschule blockiert, die Studiengänge bis zum Wintersemester 2026/2027 nach Detmold und Lemgo zu verlegen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage, die die Rechtmäßigkeit der Schließungs- und Verlegungspläne infrage stellt.
Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die TH OWL den Standort Höxter nicht einseitig schließen darf. Laut Urteil überschreitet die komplette Schließung eines Campus die Befugnisse der Hochschule, da der Standort im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich genannt wird. Zudem erklärte das Gericht die Ankündigung, den Lehrbetrieb in Höxter vollständig einzustellen, für rechtswidrig.
Die Landesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr eingeschaltet, und das Gericht bestätigte, dass dieses Vorgehen im Rahmen der allgemeinen Hochschulplanung gerechtfertigt war. Der Eilbeschluss verhindert jedoch vorerst jede Verlegung von Studiengängen, bis in einem Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Der Staat fordert zudem ein verbindliches Nutzungskonzept für den Campus Höxter, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die TH OWL hatte die Verlegung der Studiengänge nach Detmold und Lemgo mit wirtschaftlichen Defiziten begründet. Das Gericht betonte jedoch, dass solche Umzüge nicht ohne ein klar definiertes Zukunftskonzept für den Standort Höxter erfolgen dürfen. Bisher wurden keine konkreten Pläne für alternative Nutzungen oder Umstrukturierungen bekannt gegeben.
Der Eilbeschluss stoppt alle unmittelbaren Schließungs- und Verlegungsmaßnahmen. Die TH OWL muss nun das Ergebnis des Hauptverfahrens abwarten, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden können. Die Forderung des Landes nach einem Nutzungskonzept bleibt unerfüllt – der Campus Höxter verbleibt damit in einer rechtlichen und betrieblichen Schwebe.






