Zoll stoppt Kühltransporter mit 1,9 Tonnen illegalen Lebensmitteln auf der A44
Katarzyna WirthZoll stoppt Kühltransporter mit 1,9 Tonnen illegalen Lebensmitteln auf der A44
Zollbeamte haben fast zwei Tonnen illegaler Lebensmittel beschlagnahmt, nachdem sie auf der Autobahn A44 bei Bad Wünnenberg einen Kühltransporter angehalten hatten. Das in Moldau zugelassene Fahrzeug transportierte rohes Fleisch, Käse, Eier und andere Waren – alles in Verstöß gegen die EU-Einfuhrbestimmungen. Die Behörden haben nun Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.
Der Transporter wurde während einer Routinekontrolle auf der A44 in der Nähe von Bad Wünnenberg gestoppt. Im Inneren entdeckten die Beamten 1,9 Tonnen Fleisch und Käse, Eier, 4,5 Liter Alkohol, 2,8 Kilogramm Kaffee sowie frisches Obst und Gemüse. Der Fahrer konnte für die Ware kein Pflanzengesundheitszeugnis vorlegen, das für pflanzliche Importe vorgeschrieben ist.
Die Lebensmittel waren ohne zollamtliche Abfertigung in die EU gelangt, und es wurden keine Einfuhrabgaben entrichtet. Da es sich unter anderem um tierische Erzeugnisse aus Drittländern handelte, unterliegen diese einem strikten Einfuhrverbot. Die deutschen Zollbehörden verzeichneten 2024 bereits rund 1.200 ähnliche Fälle, vor allem an großen Flughäfen und Grenzübergängen wie Frankfurt und München.
Nach Rücksprache mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde wurden die leicht verderblichen Waren von einem Entsorgungsunternehmen vernichtet. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro hinterlegen, um mögliche Bußgelder und Kosten abzusichern. Wegen Verstößen gegen Einfuhrbeschränkungen und Steuerhinterziehung wurden nun Anklagen gegen zwei mit der Lieferung in Verbindung stehende Personen erhoben.
Die beschlagnahmten Waren wurden aus Sicherheitsgründen vernichtet, und der Fall wurde zur Strafverfolgung weitergeleitet. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Lebensmittelimporte zu bekämpfen. Die Zollbeamten betonen die Einhaltung der EU-Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Die hinterlegte Kaution des Fahrers wird nach Abschluss des Verfahrens zur Begleichung der Strafen verwendet.






