21 April 2026, 06:30

Warum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung

Eine nostalgische Oster-Postkarte mit einem Bild eines gelben Huhns, eines Eis, eines Messers und von Maiglöckchenblüten, mit der Aufschrift "Frohe Ostern".

Warum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung

Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag

Der Karsamstag, auch als Ostersamstag bekannt, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein gewöhnlicher Werktag. Anders als Karfreitag und Ostermontag genießt er in diesen Ländern keinen offiziellen Status als gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen ihren üblichen Dienstplan einhalten, sofern ihnen kein Sonderurlaub gewährt wird.

Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jährlich, da es sich nach den mondbasierten Berechnungen des christlichen Kalenders richtet. 2026 fällt er auf den 4. April, den Tag vor dem Ostersonntag. Trotz seiner religiösen Bedeutung – er markiert das Ende der Fastenzeit und eine Phase der Besinnung auf die Grablegung Christi – ist er rechtlich nicht als Feiertag geschützt.

In Deutschland stufen keine der Bundesländer den Karsamstag als gesetzlichen Feiertag ein. Schulen, Kitas und Behörden haben regulär geöffnet. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, freizugeben oder Zuschläge zu zahlen – selbst dann nicht, wenn der Tag in die normale Arbeitswoche fällt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Auch Österreich und die Schweiz handhaben dies gleich. Beschäftigte müssen ihrer Arbeit nachgehen, es sei denn, ihr Vertrag oder Arbeitgeber sieht andere Regelungen vor. Das steht in krassem Gegensatz zu Karfreitag und Ostermontag, die in Deutschland als vollwertige Feiertage gelten – mit Arbeitsverbot und Zuschlagsregelungen.

Da der Karsamstag kein gesetzlicher Feiertag ist, laufen Geschäfte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen weiter. Arbeitnehmer in allen drei Ländern müssen arbeiten, sofern sie keine individuelle Genehmigung erhalten. Bis auf Weiteres bleibt der Karsamstag damit ein Tag der persönlichen Einkehr – und kein rechtlich verankerter freier Tag.

Quelle