22 March 2026, 12:35

Vueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht

Schwarzes und weißes Bild von Menschen mit Gepäck, die in einem Flughafen stehen, mit Sicht auf Schließfächer im Hintergrund.

Vueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht

Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig keine Zusatzgebühren mehr für größere Handgepäckstücke erheben darf – über ein einziges kleines Stück hinaus. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, die Praxis verstoße gegen EU-Recht.

Unterdessen hat das Europäische Parlament bereits Schritte unternommen, um die Gepäckbestimmungen bei Fluggesellschaften zu vereinheitlichen.

Die Richter urteilten nach einer Beschwerde des vzbv gegen Vuelings Regelung, wonach nur ein kleines Handgepäckstück (20 x 30 x 40 cm) kostenlos mitgenommen werden darf, während für größere Stücke Gebühren anfallen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreise sei und keine Zusatzkosten anfallen dürften, solange die Gepäckstücke vernünftige Größenlimits einhalten.

Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften, die mit Gebühren für Handgepäck Profite erzielen. Sie forderte klarere EU-weite Regelungen und schlug vor, dass jedes Ticket einen kleinen persönlichen Gegenstand sowie ein Standard-Handgepäckstück (bis zu 115 cm Gesamtgröße, 10 kg) beinhalten solle. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Gepäckrichtlinien sind noch nicht entschieden.

Am 24. Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die allen Passagieren kostenloses Handgepäck garantiert. Die neuen Regeln erlauben einen persönlichen Gegenstand (max. 40 x 30 x 15 cm) sowie ein Standard-Handgepäckstück (max. 100 cm Gesamtgröße, 7 kg). Allerdings fehlen in der EU weiterhin einheitliche Vorschriften für Sonderfälle wie Musikinstrumente, sodass die Airlines hier eigene Regelungen festlegen können.

Heute begannen in Brüssel Verhandlungen über umfassendere Reformen der Fluggastrechte. Die Gespräche fallen mit dem deutschen Gerichtsurteil zusammen und deuten auf wachsenden Druck hin, die Praktiken der Fluggesellschaften mit dem Verbraucherschutz in Europa in Einklang zu bringen.

Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckrichtlinien umgehend zu ändern. Es verleiht zudem den laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Billigfluggesellschaften weiteren Auftrieb. Da das Europäische Parlament bereits auf standardisierte Regelungen drängt, könnten in den kommenden Monaten weitere Änderungen bei den Gepäckgebühren folgen.

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