NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – was sich 2026 ändert
Blanka JesselNRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – was sich 2026 ändert
Nordrhein-Westfalen reformiert Beschaffungsregeln für Schulbücher
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Vorschriften für die Beschaffung von Schulbüchern aktualisiert. Mit einer Ergänzung der Gemeindeordnung um den neuen Paragrafen § 75a, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sollen Kommunen mehr Flexibilität erhalten und Bürokratie abgebaut werden.
Die Reform schafft die landesweite Pflicht ab, die Unterschwellenvergabeverordnung oder zusätzliche haushaltsrechtliche Beschaffungsregeln anzuwenden. Stattdessen gelten künftig allgemeine Vergabegrundsätze, sodass Städte und Gemeinden ihre Verfahren durch lokale Satzungen selbst festlegen können. Feste Geldgrenzen entfallen – damit sind Direktvergaben von bis zu 216.000 Euro möglich.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt den Schritt als Bürokratieabbau und Unterstützung für den lokalen Buchhandel. Da § 75a jedoch keine konkreten Verfahren oder Wertgrenzen vorgibt, hängt die Umsetzung davon ab, wie jede Kommune die Regeln anpasst.
Ein ergänzendes Faktenblatt fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Der Verband rät Buchhandlungen, sich aktiv mit Schulen und Kommunalverwaltungen auszutauschen, sich auf dem Laufenden zu halten und für praxisnahe Beschaffungslösungen einzutreten. Bei Fragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft und geben den Kommunen mehr Spielraum bei der Schulbuchbeschaffung. Ohne landesweite Schwellenwerte können lokale Behörden die Prozesse bedarfsgerecht gestalten. Die Änderung soll Abläufe vereinfachen, könnte aber zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Regionen führen.






