NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen
Rainer SchäferNRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesregeln für schwimmende Solarparks
Das Bundesland betreibt derzeit sechs solche Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich. Behördenvertreter kritisieren, dass die geltenden Vorschriften zu restriktiv seien und die Entwicklung hemmen.
Im Januar reichte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) entsprechende Vorschläge ein. Das aktuelle Wasserhaushaltsgesetz begrenzt schwimmende Solaranlagen auf maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche und schreibt einen 40-Meter-Abstand zum Ufer vor.
In einem Antrag fordert das Land nun eine Reform von Paragraf 36 des Bundeswasserhaushaltsgesetzes. Ziel ist es, diese Grenzwerte zu lockern und für bestimmte Projekte flexible Ausnahmen zu ermöglichen. Minister Krischer sieht besonders im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial für großflächige schwimmende Photovoltaik.
Die Initiative argumentiert, dass pauschale Beschränkungen bei Flächenanteilen und Uferabständen erhebliche Hürden schaffen. Zudem seien die Regeln nicht immer ökologisch sinnvoll, etwa für aquatische Ökosysteme.
Nordrhein-Westfalen setzt sich für anpassungsfähigere Vorschriften ein, um den Ausbau der schwimmenden Solarenergie zu fördern. Im Oktober 2025 erreichte der Marktpreis für Solarstrom fast sieben Cent pro Kilowattstunde. Eine Gesetzesänderung könnte weitere Projekte in der Region ermöglichen.
