Milliardengeschäft mit Raubkopien: Betreiber vor Gericht wegen illegaler Film-Plattform
Susanne BachmannIllegal Distribution of Movies and Series: Two Years' Probation in Aachen - Milliardengeschäft mit Raubkopien: Betreiber vor Gericht wegen illegaler Film-Plattform
Ein 59-jähriger Betreiber eines großangelegten Datei-Hosting-Dienstes steht wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme und Serien vor Gericht. Die Plattform, die von 2008 bis 2019 aktiv war, erzielte Umsätze von über 64 Millionen Euro, indem sie Nutzern gegen Gebühr das Hoch- und Herunterladen geschützter Inhalte ermöglichte. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine zweijährige Bewährungsstrafe in einem Verfahren, das die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen um Online-Piraterie in Deutschland verdeutlicht.
Der betreffende Dienst bot zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019 Zugang zu mehr als 30.000 urheberrechtlich geschützten Werken an. Auf dem Höhepunkt seiner Aktivität verfügte die Plattform über eine Speicherkapazität von bis zu 20 Millionen Gigabyte und zählte damit zu den größten illegalen Vertriebsnetzwerken dieser Art. Die Behörden sind seitdem gegen ähnliche Operationen vorgegangen, auch wenn die rechtlichen Herausforderungen weiterhin komplex bleiben.
Der Prozess findet vor dem Hintergrund eines größeren Wandels in der Verfolgung digitaler Piraterie in Deutschland statt. Seit 2021 sind ältere Fälle – wie etwa jene im Zusammenhang mit Movie2k.to – verjährt, was die Staatsanwaltschaft zwingt, Anklagen stattdessen auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu stützen. Ein prominentes Beispiel ist der noch laufende Leipziger Prozess, der am 24. Februar 2026 begann und sich mit Bitcoin-Transaktionen in Höhe von 2,64 Milliarden Euro im Zusammenhang mit illegalem Streaming befasst.
Unterdessen bleibt die zivilrechtliche Durchsetzung konsequent. Gerichte erlassen weiterhin jährlich tausende Abmahnungen mit Bußgeldern von über 1.000 Euro für illegales Streaming. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024 erweiterte zudem die Haftung für Online-Marktplätze, die Piraterie ermöglichen.
In diesem Fall plädierte die Verteidigung auf eine reduzierte Strafe von einem Jahr und elf Monaten. Das Urteil steht jedoch noch aus und ist rechtlich noch nicht bindend. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte einen Präzedenzfall für künftige Strafverfolgungen im Bereich der großangelegten digitalen Piraterie in Deutschland schaffen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung zivilrechtlicher Sanktionen und alternativer Anklagepunkte wie Geldwäsche passen die Behörden ihre Strategien an. Der Fall unterstreicht zudem das finanzielle Ausmaß illegaler Datei-Weitergabe-Netzwerke, die weiterhin eine Herausforderung für den Urheberrechtsschutz darstellen.






