Merz' Bürgergeld-Reform 2026: Strengere Regeln für Vermögen und Umzüge
Susanne BachmannMerz' Bürgergeld-Reform 2026: Strengere Regeln für Vermögen und Umzüge
Die Regierung unter Friedrich Merz hat tiefgreifende Änderungen im Grundsicherungssystem auf den Weg gebracht und die Regeln für Vermögensgrenzen und Umzugspflichten verschärft. Ab 2026 müssen Empfänger des Bürgergelds strengere Auflagen erfüllen – darunter die sofortige Verpflichtung, für einen Arbeitsplatz umzuziehen. Die Reformen kürzen zudem die geschützten Ersparnisse, wodurch viele Anspruchsberechtigte künftig ohne die bisherige Unterstützung dastehen.
Im neuen System entfällt die bisherige Schonfrist für Vermögen vollständig. Bisher durften Antragsteller Ersparnisse für eine bestimmte Zeit ohne Abzüge behalten. Künftig führen Überschreitungen der Freigrenze direkt zum Ausschluss von Leistungen.
Die geschützten Vermögenswerte staffeln sich nun nach Alter: Alleinstehende unter 20 Jahren dürfen 5.000 Euro behalten, 21- bis 40-Jährige maximal 10.000 Euro. Die Obergrenze steigt auf 12.500 Euro für 41- bis 50-Jährige und auf 15.000 Euro für Menschen ab 51 Jahren. Ein 43-Jähriger mit 14.000 Euro Ersparnis hätte damit beispielsweise keinen Anspruch mehr auf Hilfe.
Auch Altersvorsorge wird von den Neuregelungen erfasst: Bargeldkonten, Aktien und private Investmentpläne zählen künftig zum anrechenbaren Vermögen – sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Diese Änderung entspricht dem Koalitionsversprechen, Schonfristen für Vermögen abzuschaffen.
Lokale Behörden zeigen sich skeptisch. Viele bezweifeln, ob die Reformen ihre Ziele erreichen oder lediglich mehr Menschen in finanzielle Not treiben werden.
Die Umstrukturierung bedeutet schärfere Kontrollen und weniger Ausnahmen für Sozialleistungsempfänger. Ab 2026 müssen Bürgergeld-Bezieher bei Aufforderung sofort umziehen. Mit den gestaffelten Vermögensfreigrenzen und ohne Schonfristen könnten Tausende den Zugang zu bisherigen Unterstützungsleistungen verlieren.






