Hammer-Raub in Euskirchen: Täter zu Bewährung wegen schweren Apothekenüberfalls verurteilt
Rainer SchäferHammer-Raub in Euskirchen: Täter zu Bewährung wegen schweren Apothekenüberfalls verurteilt
Ein Mann, der im Sommer 2024 eine Apotheke in Euskirchen überfallen hat, ist wegen besonders schweren Raubes verurteilt worden. Er hatte sein Gesicht verdeckt, die Inhaberin mit einem Hammer bedroht und etwa 200 Euro aus der Kasse gestohlen. Verhandelt wurde der Fall vor dem Landgericht Bonn.
Der Räuber betrat die Apotheke mit verhülltem Gesicht, näherte sich der Kasse und schwang drohend einen Hammer, woraufhin die Apothekerin erschrocken zurückwich. Nach der Geldnahme zerschlug er mit der Waffe eine Glasscheibe, bevor er flüchtete.
Die Polizei fand später in einer vom Täter zurückgelassenen Einkaufstasche ein Messer. Der Mann wurde festgenommen und wegen schweren Raubes angeklagt. Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat und zahlte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz.
Die Apothekerin nahm seine persönliche Entschuldigung an, dennoch verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
Das Gericht stufte den Raub als besonders schwer ein, da der Täter mit Drohungen und Gewalt vorging. Die Bewährungsstrafe berücksichtigt sein Geständnis, die Wiedergutmachung und die Entschuldigung. Die Apothekerin erlitt zwar keine körperlichen Verletzungen, durchlebte jedoch eine äußerst beängstigende Situation.
