Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte gegen BLE
Katarzyna WirthEdeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte gegen BLE
Das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat einen Rechtsstreit mit der Supermarktkette Edeka über Zahlungsfristen für Milchprodukte verloren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Edeka mit dem Lieferanten Arla Foods rechtmäßig Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen vereinbaren darf.
Im Mittelpunkt des Streits standen Edekas Zahlungskonditionen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte. In den Jahren 2021, 2022 und 2024 hatte der Händler mit dem Molkereibetrieb Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt. Das BLE erließ im Oktober 2024 ein Verbot, das das Gericht nun aufgehoben hat.
Die Behörde stützte ihre Entscheidung auf eine fehlerhafte Berechnung des Edeka-Umsatzes. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes und damit zu einer unrechtmäßigen Anwendung der 30-Tage-Zahlungsgrenze. Das Gericht befand, dass die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes durch das BLE in diesem Fall mangelhaft war.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen des BLE scharf. dessen Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sprach von „regulatorischer Übergriff“ und forderte mehr Zurückhaltung. Der HDE wies zudem darauf hin, dass bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen zum Lieferkettengesetz von Gerichten kassiert wurden.
Die Edeka-Zentrale wollte sich nicht zum Urteil äußern. Dem BLE bleibt noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, eine direkte Berufung gegen das Urteil ist jedoch nicht möglich.
Das Urteil ermöglicht es Edeka, die längeren Zahlungsfristen mit Arla Foods für Milchprodukte beizubehalten. Die Entscheidung offenbart Fehler im Vollzugsverfahren des BLE und wirft Fragen zu dessen Umgang mit ähnlichen Fällen auf. Wie die Behörde weiter verfahren wird, bleibt ungewiss, während sie weitere rechtliche Schritte prüft.
