Bundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Susanne BachmannBundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Am 11. Juli 2025 entdeckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA).
Der Elektroschocker befand sich im Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der sich gerade an Bord des Fluges FR 2359 nach Agadir, Marokko, begeben wollte. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet.
Die Bundespolizei beschlagnahmte den Elektroschocker umgehend. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen. Die Behörden leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Passagier seine Reise mit demselben Flug fortsetzen. Der Elektroschocker bleibt vorerst in polizeilichem Gewahrsam. Dem Mann drohen rechtliche Konsequenzen wegen des Mitführens einer nicht zugelassenen verbotenen Waffe. Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.
