Arnsberg führt Meldepflicht für öffentliche Veranstaltungen ein – auch für Volkstrauertag
Susanne BachmannArnsberg führt Meldepflicht für öffentliche Veranstaltungen ein – auch für Volkstrauertag
Veranstalter öffentlicher Events in Arnsberg müssen ihre Pläne künftig bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Regelung gilt für alle Zusammenkünfte – einschließlich der Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag am 16. November. Um die Einhaltung zu gewährleisten, wurden Fristen und Einreichungsmodalitäten festgelegt.
Die Stadt Arnsberg hat bekannt gegeben, dass jede öffentliche Veranstaltung offiziell angemeldet werden muss. Dies betrifft auch die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am 16. November. Die Veranstalter sind verpflichtet, zentrale Angaben zu machen: Namen der Verantwortlichen, Datum, Ort, Uhrzeit und Zweck der Veranstaltung.
Ein formelles Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Stattdessen können die Unterlagen per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite gesendet werden. Das Verfahren soll die Kommunikation zwischen Planern und Behörden vereinfachen.
Alle Anmeldungen müssen bis zum 9. November abgeschlossen sein – unabhängig davon, ob die Veranstaltung in den Zuständigkeitsbereich des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Arnsberg oder der Kreispolizeibehörde Hochsauerland fällt. Die Behörden betonen, dass keine Ausnahmen für verspätete Einreichungen gemacht werden.
Die neue Vorschrift stellt sicher, dass alle öffentlichen Veranstaltungen – insbesondere am 16. November – ordnungsgemäß erfasst werden. Veranstalter müssen ihre Angaben bis zum Stichtag am 9. November einreichen. Bei Nichtbeachtung drohen Absagen oder Sanktionen.






